Früherkennung kann Brustkrebs nicht verhindern, aber
die Mammographie kann Brustkrebs im Frühstadium entdecken. Dadurch erhöht sich die Chance, dass erkrankte Frauen geheilt werden.
Auch wenn die Regierung die meisten Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus zurückgenommen hat, achten wir natürlich weiterhin auf Ihren Schutz und den unserer Mitarbeiterinnen.
Bitte bringen Sie daher zu Ihrem Termin weiterhin eine FFP-2-Maske mit, da während der Durchführung der Mammographie das Einhalten eines Mindestabstandes nicht möglich ist.
Begleitpersonen sind weiterhin nur aus medizinischen Gründen zulässig.
Wenn Sie an Krankheitssymptomen leiden, die denen einer Erkältung entsprechen, oder Sie in den letzten Tagen Kontakt zu einer mit dem Corona-Virus infizierten Person hatten, wenden Sie sich an Ihren Hausarzt und verschieben Sie bitte Ihren Mammographie-Termin, um eine weitere Ausbreitung zu vermeiden.
Für eine Terminverschiebung wenden Sie sich bitte an die Zentrale Stelle (Telefon: 0421/361-15147).
Bleiben Sie umsichtig und gesund!
Ihr Team des Mammographie-Screenings Hannover
Hier finden Sie wichtige Informationen zum Mammographie-Screening-Programm auf einen Blick. Es ist unser Anliegen, dass Sie gut informiert über Ihre Teilnahme am Programm entscheiden können.
Das Mammographie-Screening ist ein Programm zur Früherkennung von Brustkrebs bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren ohne Symptome. Die Mammographie ist eine Röntgenuntersuchung der weiblichen Brust. Sie eignet sich zur Brustkrebsfrüherkennung, weil sie schon sehr kleine, nicht tastbare Tumoren in einem frühen Stadium sichtbar machen kann.
Das Mammographie-Screening-Programm hat das Ziel, Brustkrebs in einem so frühen Stadium zu entdecken, in dem der Tumor noch klein ist und die Lymphknoten noch nicht befallen hat. Dann haben Frauen die Chance auf eine günstige Prognose, schonendere Behandlung und darauf, vor dem Tod durch Brustkrebs bewahrt zu werden.
Das Mammographie-Screening-Programm garantiert dabei eine hohe Qualität der Untersuchung:
Die Mammographie wird von speziell geschulten Fachkräften an streng kontrollierten digitalen Geräten durchgeführt.
Für die Untersuchung wurden so genannte Screening-Einheiten eingerichtet. Das sind Zentren, die auf die Brustkrebs-Früherkennung spezialisiert sind und eine besondere Zulassung dafür haben. Um diese Zulassung zu erhalten, müssen die Ärztinnen und Ärzte sowie das Fachpersonal besondere fachliche Qualifikationen vorweisen. In regelmäßigen Abständen wird überprüft, ob die Kriterien für die Zulassung zum Mammographie-Screening weiterhin erfüllt werden. Nur wenn das der Fall ist, erhalten die Screening-Zentren erneut ihre Zulassung (Rezertifizierungsverfahren).
Jedes Mammographie-Bild – eine Röntgenaufnahme der Brust – wird von mindestens zwei speziell geschulten Fachärztinnen oder Fachärzten unabhängig voneinander begutachtet. Diese müssen als Nachweis ihrer Qualifizierung zum Beispiel pro Jahr Mammographie-Aufnahmen von wenigstens 5.000 Frauen auswerten und regelmäßig nachweisen, dass sie Mammographien auch richtig beurteilen.
Im Falle eines Verdachtes auf Brustkrebs werden die weiteren nötigen Untersuchungen innerhalb des Früherkennungs-Programms durchgeführt. Die Ergebnisse und das weitere Vorgehen werden von den beteiligten Ärztinnen und Ärzten gemeinsam besprochen.
Video: Wie funktioniert das Mammographie-Screening-Programm?
Zehn Schritte der Brustkrebsfrüherkennung
Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs richtet sich bundesweit an über zehn Millionen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Es wird von den gesetzlichen Krankenkassen und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) getragen.
Das Mammographie-Programm ist ein zusätzliches Angebot zu der jährlichen Krebsvorsorgeuntersuchung bei Ihrer Frauenärztin oder Ihrem Frauenarzt.
Die Teilnahme am Mammographie-Screening ist freiwillig und für gesetzlich krankenversicherte Frauen kostenfrei. Auch privat krankenversicherte Frauen haben Anspruch. Inwieweit Ihre private Krankenversicherung die Kosten der Untersuchung im Mammographie-Screening übernimmt, sollten Sie vor der Untersuchung mit Ihrer Versicherung klären.
Kann ich am Programm teilnehmen, wenn ich jünger als 50 Jahre bin?
Warum wird die Untersuchung nur bis 69 Jahren angeboten?
Haben privat krankenversicherte Frauen Anspruch auf das Mammographie-Screening?
Mammographie wird die Röntgenuntersuchung der weiblichen Brust genannt.
Screening bedeutet, dass allen Menschen einer Altersgruppe eine bestimmte Untersuchung angeboten wird. Durch die Untersuchung sollen die Menschen gefunden werden, die eine Krankheit wie zum Beispiel Brustkrebs bereits in sich tragen, ohne etwas davon zu spüren.
Ziel des Mammographie-Screenings ist es, durch die Mammographie Brustkrebs möglichst früh zu entdecken, um ihn besser und schonender behandeln zu können. Eine Entstehung von Brustkrebs kann dadurch nicht verhindert werden
10 Schritte zur Brustkrebs-Früherkennung
Häufig gestellte Fragen zur Untersuchung
Das Mammographie-Screening-Programm ist das erste Krebsfrüherkennungsprogramm nach einheitlichen europäischen Qualitätsstandards. Es wird von Ärztinnen und Ärzten sowie radiologischen Fachkräften in insgesamt 95 Screening-Einheiten umgesetzt.
Regelmäßige Überprüfungen der Screening-Einheiten sowie eine umfassende Erhebung und Auswertung der Untersuchungsrgebnisse sollen gewährleisten, das hohe Qualitätsniveau des Programms zu halten. Das ist wichtig, weil die Brustkrebs-Früherkennung nur bei besonders hoher Qualität des Programms erfolgreich sein kann.
Die Vorteile des Mammographie-Screening-Programms im Überblick:
Video: Ist das Mammographie-Screening sinnvoll?
Häufig gestellte Fragen
Mammographie in Zahlen
Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung von Frauen in Deutschland. 2002 stellte der Ausschuss für Gesundheit des Bundestages jedoch fest, dass bisher getroffene Maßnahmen in Diagnostik und Behandlung gravierende Mängel aufwiesen:
Weder existierten zu diesem Zeitpunkt kontrollierte Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Ärztinnen und Ärzte, die Mammographien durchführten, noch wurden Ergebnisse der Untersuchungen dokumentiert und systematisch ausgewertet.
Besonders problematisch erschien zudem, dass es zu „vielen nicht notwendigen Operationen“ kam. Zudem fehlte es an verbindlichen Vorgaben für eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Ärztinnen und Ärzten und an klaren Kontrollmechanismen für die Durchführung der Diagnostik.
Vor diesem Hintergrund fasste der Bundestag 2002 den parteiübergreifenden Beschluss, das flächendeckende Mammographie-Screening-Programm einzuführen. Die Brustkrebsfrüherkennung wird durch optimale Geräteversorgung, die Zertifizierung von qualifiziertem Personal und einer institutionalisierten Doppelbefundung durch zwei unabhängige ExpertInnen deutlich verbessert.
Ein bundesweites Einladungssystem soll sicherstellen, dass das Angebot flächendeckend wahrgenommen wird. Insbesondere sei so ein Rückgang der vielen nicht notwendigen operativen Eingriffe, die auf falsch-positive Befunde zurückgingen, zu erwarten – heißt es in der Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses.
Warum wird mir eine Mammographie im Screening-Programm angeboten?
Über uns: Kooperationsgemeinschaft Mammographie
Häufig gestellte Fragen
Wenn sich eine Zelle des Brustgewebes unkontrolliert zu teilen beginnt, kann Krebs heranwachsen, in gesundes Gewebe eindringen und so genannte Metastasen bilden.
Brustkrebs ist so vielfältig wie kaum eine andere Krebsart. Manche Brustkrebstypen entwickeln sich langsam und neigen kaum dazu, Metastasen zu bilden, andere dagegen sind sehr aggressiv.
Jährlich erkranken in Deutschland nach Angaben des Robert Koch-Instituts (2013) rund 70.000 Frauen an Brustkrebs. Die Wahrscheinlichkeit, an Brustkrebs zu erkranken, steigt mit dem Alter. Pro Jahr erkranken 150 von 100.000 Frauen im Alter zwischen 40 und 50 Jahren, bei Frauen zwischen 50 und 60 Jahren sind es 260 von 100.000. Rund 17.500 Frauen sterben jährlich an Brustkrebs.
Ein Typ des Brustkrebses ist das so genannte duktale Carcinoma in situ (DCIS), das mit der Mammographie besonders gut entdeckt wird. Bisherige Untersuchungen gehen davon aus, dass sich aus dem DCIS, einer Krebsvorstufe, in 30 bis 50 Prozent der Fälle ein gefährlicher Tumor entwickelt. Deshalb wird nach aktuellem Behandlungsstandard der „S3-Leitlinie für Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Mammakarzinoms“ auch bei Krebsvorstufen das Entfernen empfohlen.
Häufig gestellte Fragen
Informationsmaterialien zum herunterladen
Mit dem Alter steigt das Risiko, an Brustkrebs zu erkranken. Wenn Ihre Mutter, Tochter oder Schwester von Brustkrebs betroffen ist, verdoppelt sich Ihr Risiko. Wenn zwei Verwandte betroffen sind, vervierfacht sich das Risiko.
Einfluss auf das Brustkrebsrisiko haben jedoch noch andere Faktoren, wenn auch nicht in vergleichbarem Maße wie das „familiäre Risiko“: Ungünstig können sich starker Alkoholkonsum, längerfristige Einnahme von Medikamenten zur Hormontherapie in den Wechseljahren sowie Übergewicht nach den Wechseljahren auswirken.
Regelmäßige Bewegung und Sport hingegen vermindern das Risiko. Keine Rolle für das Brustkrebsrisiko spielen psychische Faktoren wie die innere Einstellung, Lebensfreude oder Stress.
Um Brustkrebs zu erkennen, setzen Ärztinnen und Ärzte verschiedene Untersuchungsmethoden ein – dabei muss neben dem Alter der Frau auch berücksichtigt werden, ob es sich um eine reine Früherkennungsuntersuchung einer gesunden Frau handelt oder ob sich eine Frau mit Beschwerden an einen Arzt wendet.
Qualitätsgesicherte Mammographie-Screenings im Abstand von zwei Jahren sind bei Frauen zwischen 50 und 69 Jahren zur Früherkennung des Mammakarzinoms geeignet. Die Mammographie ist dabei zurzeit die einzige allgemein als wirksam anerkannte Methode für die Erkennung von Brustkrebsvorstufen oder frühen Tumorstadien.
Mammographie: Bei der Mammographie wird die weibliche Brust geröntgt. Röntgenstrahlen sind elektromagnetische Wellen, die beim Durchdringen des Gewebes unterschiedlich abgeschwächt werden. Dadurch ist in einer Mammographie das Fettgewebe dunkel. Tumoren hingegen sind weiß und lassen sich daher gut erkennen. Die Mammographie wird nicht nur im Screening bei symptomfreien Frauen eingesetzt, sondern auch in der Abklärung verdächtiger Befunde.
Ultraschall: Bei der Ultraschalluntersuchung werden mit einem Schallkopf Schallwellen ins Gewebe gesendet. Je nach Gewebetyp wird eine bestimmte Menge des Schalls vom Gewebe reflektiert. Die verschiedenen Grauwerte erzeugen ein Bild, auf dem die unterschiedlichen Strukturen der Brust zu erkennen sind. Fettgewebe ist relativ dunkel, während normales Drüsen- und Bindegewebe fast weiß ist. Der Ultraschall kommt folglich ohne Röntgenstrahlen aus, hat jedoch Grenzen. Die typischen Verkalkungen bei Krebsvorstufen und sehr kleine Tumoren sind mit dieser Untersuchungsmethode kaum zu erkennen. Deshalb ist der Ultraschall als alleinige Maßnahme zur Brustkrebs-Früherkennung nicht geeignet – er wird jedoch in der Abklärung ergänzend zur Mammographie eingesetzt.
Magnetresonanztomographie: Bei der Magnetresonanztomographie (MRT) wird der Körper einem künstlich erzeugten Magnetfeld ausgesetzt. Der unterschiedliche Gehalt an Wasserstoffatomen der einzelnen Gewebearten bildet den Kontrast, durch den die Organstruktur sichtbar wird. Die MRT ist eine sehr empfindliche Methode, mit der kleine Tumoren gefunden werden. Das Problem ist nur, dass oft falscher Alarm ausgelöst wird, da auch gutartige Veränderungen Kontrastmittel aufnehmen können und somit in den Bildern aufleuchten. Eine weitere Einschränkung ist, dass Vorstufen von Brustkrebs mithilfe der MRT ebenfalls nicht zuverlässig gefunden werden können.
Selbstabtasten: Durch Selbstabtasten gefundene „Knoten“ sind häufig gutartig. Ist der ertastete Tumor hingegen bösartig, hat er oft schon „gestreut“. Studien haben gezeigt, dass das Selbstabtasten keine Brustkrebstodesfälle verhindert und unnötig außerdem zu mehr vermeintlich auffälligen Befunden führt. Das Selbstabtasten ist daher nicht als Früherkennungsmaßnahme einzustufen.
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Häufig gestellte Fragen zum Mammographie-Screening
Sie sind zwischen 50 – 69 Jahren und möchten sich für das Mammographie-Screening-Programm anmelden oder einen Termin ändern? Gern.
Die Terminvergaben oder -änderungen für Hannover, die Region Hannover und Schaumburg werden aus organisatorischen Gründen ausschließlich mit der Zentralen Stelle in Bremen vereinbart.
Termin absagen oder verschieben:
Wenn Sie Ihren Termin verschieben wollen oder sich selbst einladen möchten,
rufen Sie bitte die Zentrale Stelle in Bremen an oder nutzen Sie das Online-Kontaktformular.
Allgemeine Fragen zum Screening:
Wenn sie allgemeine Fragen zum Screening haben (keine Terminvergabe!),
können Sie uns in Hannover telefonisch erreichen: 0511 / 3 88 99 70.
Kontakt:
0421/361-15147
0421/496-15147
zentralestelle@gesundheitsamt.bremen.de
https://bremen.mammotermin.de
https://niedersachsen.mammotermin.de
https://sachsen-anhalt.mammotermin.de
Die Kooperationsgemeinschaft Mammographie führt jährlich die Ergebnisse aller Untersuchungen im qualitätsgesicherten Brustkrebsfrüherkennungsprogramm zusammen und wertet die Daten aus. Rund 2,8 Millionen Frauen nahmen 2018 an den Untersuchungen zur Brustkrebsfrüherkennung im Rahmen des Mammographie-Screening-Programms teil. Von 1.000 untersuchten Frauen wurden 30 Frauen noch einmal zu einer ergänzenden Untersuchung mit Abtasten, Ultraschall oder Mammographie eingeladen. Eine minimal-invasive Gewebeentnahme wurde bei 11 dieser Frauen notwendig. Etwa 6 von 1.000 untersuchten Frauen erhielten 2018 die Diagnose Brustkrebs.
Das Brustkrebsrisiko hängt vor allem vom Alter ab. Nur 18 % der Brustkrebserkrankungen treten vor dem 50. Lebensjahr auf. Frauen zwischen 50 und 69 Jahren erkranken am häufigsten an Brustkrebs.
Ausführliche Informationen zum Risikofaktor „Alter“ finden Sie hier.
Der zweite bedeutende Risikofaktor ist eine familiäre Vorbelastung.
Nur weniger als 10 % aller Brustkrebserkrankungen sind genetisch bedingt. Wenn in einer Familie nahe Verwandte an Brust- oder Eierstockkrebs erkrankt sind, kann dies auf genetischen Brustkrebs hinweisen.
Vertiefende Informationen zum Risikofaktor „Familiäre Vorbelastung“ finden Sie hier.
Auch die Dichte der Brust ist ein Risikofaktor, der aber nur einen sehr geringen Einfluss hat. Frauen mit einer sehr hohen Brustdichte (Stufe 4) haben daher ein leicht erhöhtes Risiko, an Brustkrebs zu erkranken.
Weitere Informationen zum Risikofaktor „Brustdichte“ finden Sie hier.
Ertasten Sie Knoten oder Verhärtungen in der Brust oder Achselhöhle oder bemerken Sie sichtbare Verformungen der Brust oder Veränderungen der Haut, Einziehung der Brustwarze, Blutungen oder andere Absonderungen aus der Brustwarze, sollten Sie auf jeden Fall eine Ärztin oder einen Arzt aufsuchen.
Welche Brustkrebs-Früherkennungsmaßnahmen die Krankenkassen bezahlen, finden Sie hier.
Weitere Fragen und Antworten rund um das Thema Brustkrebsrisiko finden sie hier.
Folgend Videos zum Thema:
Hier können Sie die Anfahrt zu unserer Screening-Einheit planen. Klicken Sie dafür auf den gewünschten Standort in der Karte.
Zur Info: Die Mammobil-Standorte sind separat über das Menü Mammographie-Mammobil einsehbar. Alternativ klicken Sie hier!
Pferdemarkt, 31303 Burgdorf
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Auf dem Famila Parkplatz, Schaperskamp5, 31311 Uetze
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Enzer Str. 19a, 31655 Stadthagen
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Dr.-Witte-Platz, 31675 Bückeburg
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Bahnhofstr.77, Parkplatz am Hallenbad, 31542 Bad Nenndorf
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Alte Molkerei, Hinter dem Ärztehaus Rehrener Str. 8, 31749 Auetal Rehren
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Parkplatz, Am Steinanger, 31737 Rinteln
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Rodenberg
Amtsstraße 5 / Parkplatz Rathaus
31552 Rodenberg
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Neustadt am Rübenberge, Parkplatz Zwischen den Brücken
31535 Neustadt am Rübenberge
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Wedemarkstraße 96 (direkt auf dem Famila- Parkplatz)
30900 Wedemark/ Mellendorf
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Klinikum Großburgwedel/ Parkplatz vor dem Haupteingang
Fuhrberger Str. 8
30983 Burgwedel
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Hier informieren wir Sie über aktuelle Themen rund um das Mammographie-Screening Programm und aus unseren Praxen.
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Beratungen über neue Altersgrenzen beim Mammographie-Screening beginnen Berlin, 22. März 2021 – Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Beratungen über eine Anpassung der Altersgrenzen beim Mammographie-Screening eingeleitet. Bisher haben Frauen im Alter von 50 bis 69 Jahren den Anspruch, an dem Programm zur Früherkennung von Brustkrebs teilzunehmen. Nun wird geprüft, ob das Screening auch für Frauen im Alter […]
weiterlesenHallo Niedersachsen vom 14.03.2021 Ein Thema der Sendung: Krebspatienten im Corona-Lockdown U.a. mit dem Mammographie-Screening Hannover und unserer Programmverantwortlichen Ärztin Frau Rathmann. Klicken Sie HIER !
weiterlesenAuch nachdem die Bundesregierung die Maßnahmen zur Eindämmung der Verbreitung des Corona-Virus weitestgehend zurückgenommen hat, achten wir natürlich weiterhin ganz besonders auf Ihren Schutz und den unserer Mitarbeiterinnen. Da während der Durchführung der Mammographie der erforderliche Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, bitten wir Sie daher weiterhin, eine FFP-2-Maske zu tragen. Suchen Sie die Screening-Einheit bzw. […]
weiterlesenDie Screening-Einheit Hannover nimmt an der ToSyMa-Studie teil. Lesen Sie den Artikel aus der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung vom 22.10.2018: http://www.haz.de/Hannover/Aus-der-Stadt/Mammografiescreening-in-Hannover-Bessere-Diagnose-in-3-D Oder hier mehr Informationen: https://idw-online.de/de/news697295
weiterlesenEvtl. Verschiebungen, um ca. 8 Wochen, sind durch Terminverschiebungen der Teilnehmerinnen und der Anzahl der Erinnerungseinladungen, möglich . Bleiben Sie gesund! Ihr Screening Team Hannover Stadtteile Hannover PLZ wird voraussichtlich wieder eingeladen ab Ahlem 30453 Mrz.2024 Anderten 30559 Aug.2024 Badenstedt 30453 und 30455 Feb.2024 Bemerode 30521 /39 /59 Okt.2024 Bornum 30453 Sep.2023 Bothfeld […]
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weiterlesenAlle zwei Jahre werden Sie schriftlich zur Brustkrebs-Früherkennung im Mammographie-Screening eingeladen, wenn Sie zwischen 50 und 69 Jahre alt sind.
mehrDie Einladung zur radiologischen Brustkrebs-Früherkennung versendet die sogenannte „Zentrale Stelle“, die Ihre Daten vom örtlichen Einwohnermelderegister erhält.
In der Einladung wird Ihnen ein Termin vorgeschlagen, den Sie natürlich auch jederzeit verschieben bzw. absagen können. Sie erfahren auch, wo in Ihrer Nähe die Untersuchung gemacht werden kann, und wie Sie mit der zuständigen Stelle Kontakt aufnehmen können.
Mit der persönlichen Einladung erhalten Sie auch eine Entscheidungshilfe, welche Sie über Hintergründe, Ziele und Inhalte des Programms informiert. Lesen Sie bitte die Einladungsbroschüre aufmerksam durch.
Die Teilnahme am Mammographie-Screening-Programm ist freiwillig. Sie können selbst entscheiden, ob Sie das Angebot in Anspruch nehmen möchten oder nicht.
Die Kosten des Screenings werden von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. Wenn Sie privat versichert sind, fragen Sie bitte vor der Untersuchung Ihre Krankenversicherung zur Kostenübernahme.
Was ist, wenn ich keine Einladung bekommen oder sie verlegt habe?
Für wen ist das Programm?
Musterbrief: Einladung zum Mammographie-Screening
Entscheidungshilfe zum Mammographie-Screening
Ablauf des Mammographie-Screening-Programms
Information ist ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur Früherkennung: Eine Mammographie kann Krebs nicht verhindern, aber sie hilft dabei, ihn frühzeitig erkennen und therapieren zu können.
mehrRegelmäßige Mammographien können laut Studienergebnissen anderer europäischer Screening-Programme Frauen davor bewahren, an Brustkrebs zu sterben.
Viele Frauen sind trotzdem unsicher, ob eine regelmäßige Mammographie für sie sinnvoll und nötig ist.
Ob Sie an dem freiwilligen Programm zur Früherkennung von Brustkrebs teilnehmen, ist Ihre persönliche Entscheidung.
Es ist uns deshalb wichtig, Sie über Vor- und Nachteile aufzuklären. Auf unserer Website finden Sie alle wichtigen Fakten und Hintergründe zur Brustkrebs-Früherkennung.
Gerne können Sie dazu auch unser Infomaterial herunterladen oder einfach direkt nachfragen.
Das Aufklärungsgespräch im Vorfeld der Untersuchung ermöglicht Ihnen, sich zusätzlich zu der Mammographie-Screening-Broschüre, die der Einladung beiliegt, zu informieren. In dem Gespräch klärt Sie eine Screening-Ärztin oder ein Screening-Arzt über die Untersuchung im Mammographie-Screening-Programm sowie die möglichen Vor- und Nachteile auf. Sie haben in dem Gespräch die Möglichkeit, Ihre Fragen zum Mammographie-Screening mit der Screening-Ärztin oder dem Screening-Arzt zu besprechen.
Dieses Gespräch ersetzt nicht die persönliche Beratung durch Ihre behandelnde Frauenärztin oder Ihren behandelnden Frauenarzt zur Krebs-Früherkennung, in dem auch mit Ihnen über persönliche Risikofaktoren für eine Brustkrebserkrankung gesprochen werden kann.
Was ist das Mammographie Screening Programm?
Hotline und E-Mail-Service
Infomaterial zum Herunterladen
Über den Bereich Terminanfrage können Sie den vorgeschlagenen Termin bestätigen, verschieben oder absagen.
mehrZur Bestätigung oder Änderung eines Termins wenden Sie sich an die zuständige „Zentrale Stelle“ in Ihrer Nähe. Im Bereich Terminanfrage finden Sie rasch die entsprechenden Kontaktstellen.
Termin vereinbaren
Wenn ich jetzt nicht teilnehme, bekomme ich dann in zwei Jahren wieder eine Einladung?
Häufig gestellte Fragen
Das für Sie zuständige Screening-Team empfängt Sie und bittet Sie, einen Fragebogen über Vorerkrankungen auszufüllen.
mehrDie Untersuchung wird in einer speziellen Screening-Einheit durchgeführt. Sie gleicht einer Röntgenarztpraxis mit Anmeldung, Warte- und Umkleideraum sowie Untersuchungsräumen. Screening-Einheiten werden ausschließlich von speziell fortgebildeten und erfahrenen Ärztinnen und Ärzten geleitet, die für das Screening eine Zulassung erhalten haben. Auch die Medizinisch-technischen RadiologieassistentInnen sind eigens für das Screening geschult worden. Die zahlreichen Anforderungen sind notwendig, damit ein hoher Qualitätsstandard im Programm erreicht werden kann.
Zu einer Screening-Einheit gehören ein oder mehrere Standorte, in denen die Aufnahmen gemacht werden. Häufig findet die Untersuchung auch in einem speziell dafür eingerichteten Fahrzeug, einem Mammobil, statt. Das ist eine mobile Untersuchungseinheit, die dieselben Anforderungen wie eine stationäre erfüllt.
Bitte bringen Sie zur Untersuchung Ihre Versichertenkarte mit. Sie sollten Kleidung tragen, die Sie leicht ablegen können, da Sie sich bis zur Taille für die Untersuchung entkleiden müssen. Bitte benutzen Sie auch kein Deodorant oder Creme im Brust- und Achselbereich, da dadurch die Qualität der Röntgenbilder beeinträchtigt werden könnte. Wenn der Einladung nicht bereits beigefügt, füllen Sie vor Ort einen Fragebogen zu Vorerkrankungen aus, den Anamnesebogen. Alle Angaben unterliegen natürlich der ärztlichen Schweigepflicht. Bitte denken Sie auch auf die von Ihnen unterzeichnete Erklärung zum Verzicht, wenn Sie das ärztliche Aufklärungsgespräch im Vorfeld der Mammographie-Screening nicht in Anspruch nehmen möchten.
Fragebogen zu Vorerkrankungen: Der Anamnesebogen
Häufig gestellte Fragen zum ärztlichen Aufklärungsgespräch und zur Erklärung zum Verzicht
Häufig gestellte Fragen zur Untersuchung
Eine Röntgenassistentin betreut Sie persönlich. Sie stellt Ihnen Fragen nach möglichen Beschwerden, bespricht die Untersuchung mit Ihnen und führt diese durch.
mehrIhre Röntgenassistentin führt bei Ihnen die Mammographie durch. Sie ist für die Erstellung der Röntgen-Bilder im Mammographie-Screening speziell geschult. Ärztinnen und Ärzte sind in der Regel bei dieser Untersuchung nicht anwesend.
Warum habe ich bei der Mammographie-Untersuchung keinen Kontakt zu einem Arzt oder einer Ärztin?
Von jeder Brust werden zwei Röntgenaufnahmen gemacht. Die Brust wird dabei kurz zusammengedrückt. Das ist womöglich leicht schmerzhaft, aber harmlos.
mehrDie Mammographie wird von der Röntgenassistentin an digitalen, streng kontrollierten Geräten durchgeführt. Sie macht von jeder Brust zwei Röntgenaufnahmen in unterschiedlichen Positionen.
Um das Brustgewebe gut darstellen zu können, wird die Brust kurz zusammengedrückt. Dieses Zusammendrücken kann unangenehm, manchmal auch schmerzhaft sein.
Der Druck ist notwendig, um mit möglichst geringer Strahlendosis aussagekräftige Aufnahmen erstellen zu können. Der Druck ist medizinisch bedenkenlos.
Was ist mit der Strahlenbelastung?
Kann bei mir trotz Brustimplantaten eine Mammographie durchgeführt werden?
Zwei speziell geschulte Ärztinnen/Ärzte prüfen unabhängig voneinander die Aufnahmen Millimeter für Millimeter.
mehrBei der Auswertung der Mammographie-Aufnahmen garantiert das Screening-Programm höchsten Qualitätsstandard.
Die Bilder werden von besonders qualifizierten Ärztinnen und Ärzten beurteilt. Sie sollen möglichst keine Veränderung übersehen, aber auch keinen harmlosen Schatten vorschnell als verdächtig bewerten.
Alle Ärztinnen und Ärzte, die Bilder befunden, müssen unter anderem jedes Jahr Aufnahmen von mindestens 5.000 Frauen begutachten und regelmäßig nachweisen, dass sie Mammographien auch richtig beurteilen.
Die Beurteilung der Mammographie-Bilder wird dabei nicht gemeinsam von den ÄrztInnen durchgeführt, sondern unabhängig voneinander. Nur wenn die Mammographie dann als unauffällig eingestuft wird, besteht kein Verdacht auf eine bösartige Gewebeveränderung. Beurteilt hingegen eine Ärztin oder ein Arzt die Mammographie als auffällig, wird eine weitere Fachärztin oder Facharzt hinzugezogen.
Graphik: Ablauf des Mammographie-Screening-Programms
Video: Wie funktioniert das Mammographie-Screening?
Wie werden die Mammographie-Bilder ausgewertet?
Innerhalb von sieben Werktagen kommt das Ergebnis Ihrer Untersuchung per Post. Die meisten Frauen bekommen die Nachricht, dass alles in Ordnung ist, und sie in zwei Jahren wieder zur nächsten Mammographie eingeladen werden.
mehrDa die Zeit des Wartens auf das Ergebnis belastend sein kann, soll es relativ schnell vorliegen. Der hohe Sicherheitsstandard bei der Auswertung der Bilder braucht aber ausreichend Zeit. Darum bekommen Sie das Untersuchungsergebnis in der Regel innerhalb von sieben Werktagen nach der Untersuchung. Manchmal kann es aber zu unvorhergesehenen Verzögerungen kommen, die Sie nicht beunruhigen müssen.
Die gute Nachricht ist: Bei etwa 97 Prozent aller Frauen zeigt die Mammographie keinen Hinweis auf Brustkrebs. Ihnen wird mitgeteilt, dass sie in zwei Jahren wieder unaufgefordert zum Mammographie-Screening eingeladen werden. Auf gutartige Veränderungen, die nur äußerst selten ein Risiko darstellen, wird in der Mitteilung nicht hingewiesen. Die gutartigen Veränderungen werden im regelmäßigen, zweijährlichen Mammographie-Screening mit beobachtet.
Trotz aller Sorgfalt kann ein Tumor übersehen werden. Oder ein Tumor wächst erst in den zwei Jahren bis zur nächsten Untersuchung heran. Wenn Sie Veränderungen bemerken, sollten Sie deshalb auch zwischen den zwei Jahren direkt zu einer Ärztin oder einem Arzt gehen.
Video: Ist das Mammographie-Screening-Programm sinnvoll?
Mammographie-Screening in Zahlen
Zeigen die Röntgenbilder eine verdächtige Veränderung, werden Sie zu einer weiteren Untersuchung eingeladen.
mehrBei der Mammographie-Untersuchung sollen möglichst keine Veränderungen übersehen werden, auch wenn sie noch so klein sind. Deshalb wird jedem ausreichenden Verdacht nachgegangen.
In einer Abklärungsuntersuchung bespricht die leitende Ärztin oder der leitende Arzt Ihre Ergebnisse und die weitere Untersuchung zuerst mit Ihnen. Sie können gerne eine vertraute Person zur Untersuchung mitbringen. Selbstverständlich können Sie zusätzlich Ihre Frauen- oder Hausärztin oder Ihren Frauen- oder Hausarzt mit in die Beratung einbeziehen.
Je nach Veränderung wird nun noch einmal geröntgt oder ein Ultraschall gemacht. Wenn diese Untersuchungen den Verdacht auf Brustkrebs nicht ausräumen können, muss das Brustgewebe direkt untersucht werden. Dafür muss ambulant und unter örtlicher Betäubung eine kleine Gewebeprobe aus der Brust entnommen werden. Ähnlich wie bei einer Blutentnahme werden dabei mit einer dünnen Hohlnadel durch die Haut mehrere winzige Gewebezylinder entnommen.
Nach Abschluss der Untersuchungen bespricht die Ärztin oder der Arzt das Ergebnis mit Ihnen.
Keine Sorge: In den meisten Fällen bestätigt sich der Verdacht auf Brustkrebs nicht.Die bisherigen Erfahrungen zeigen, von 1.000 im Screening untersuchten Frauen werden 30 Frauen zu ergänzenden Untersuchung einer Auffälligkeit eingeladen. Bei 12 dieser 30 Frauen ist zur Klärung eine Biopsie erforderlich. Bei 6 Frauen wird Brustkrebs diagnostiziert, sie haben einen „richtig-positiven“ Befund in der Mammographie und Biopsie. Somit erhalten 24 Frauen von 1000 im Screening untersuchten Frauen einen falsch-positiven Befund, davon 6 Frauen mit Biopsie.
Was wird bei einer Gewebeentnahme gemacht?
Video: Wie funktioniert das Mammographie-Screening?
Falls ein Befund auf Brustkrebs vorliegt, werden Sie in einer qualifizierten Klinik betreut. Mit einer frühen Erkennung haben Sie gute Chancen auf Genesung.
mehrDas abschließende Ergebnis erhalten Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach der Einladung zur ersten Abklärungsuntersuchung.
Wenn sich der Verdacht auf Brustkrebs erhärtet, wird mit Ihnen das weitere Vorgehen besprochen. Selbstverständlich können Sie Ihre Frauen- oder Hausärztin oder Ihren Frauen- oder Hausarzt einbinden.
Ziel ist, dass Sie rasch in einer qualifizierten Klinik nach den besten derzeit verfügbaren Standards – in zertifizierten Brustzentren – behandelt werden können.
Wenn Brustkrebs früh entdeckt wird, stehen Ihre Chancen sehr gut, dass er dauerhaft entfernt und Ihre Brust erhalten werden kann!
Die Mammographie ist für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren bislang die einzige wirksame Screening-Methode zur Brustkrebsfrüh-erkennung. Das ist durch Studien belegt.
mehrDie Mammographie ist für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren bislang die einzige wirksame Screening-Methode zur Brustkrebsfrüherkennung. Das ist durch Studien belegt.
Das Mammographie-Screening hat wie jede Krebsfrüherkennung Vor- und Nachteile. Die Untersuchung kann Leben retten. Sie kann aber auch Brustkrebs entdecken, der ohne die Früherkennung nie auffällig geworden wäre. Deshalb ist es sinnvoll, sich vor einer Untersuchung gut zu informieren. Jede Frau kann nach ihren persönlichen Bedürfnissen entscheiden, ob sie die Mammographie in Anspruch nimmt.
Entscheidungshilfe zum Mammographie-Screening (G-BA, Juli 2017)
Die Mammographie kann Brustkrebs in einem frühen Stadium entdecken. Dadurch erhöht sich die Chance, dass erkrankte Frauen geheilt werden können. Frauen können ihr Risiko an Brustkrebs zu sterben, senken.
mehrDie Mammographie kann Brustkrebs in einem frühen Stadium entdecken. Dadurch erhöht sich die Chance, dass erkrankte Frauen geheilt werden können.
Vor Einführung des Mammographie-Screenings in Deutschland führten andere Länder große Studien durch. Dazu wurden zwei Gruppen gebildet: Screening-Teilnehmerinnen und Frauen, die kein Screening erhielten. Diese Studien untersuchten, ob Frauen, die regelmäßig am Mammographie-Screening teilnehmen, durch diese Maßnahme vor dem Brustkrebstod bewahrt werden können.
Ergebnis: Frauen können ihr Risiko an Brustkrebs zu sterben, senken.
Demnach werden von 1.000 Frauen, die 20 Jahre lang am Screening teilnehmen, 2 bis 6 Frauen vor dem Brustkrebstod bewahrt. Bei Frauen mit einem erhöhten Brustkrebs-Risiko kann diese Zahl etwas höher liegen.
Entscheidungshilfe zum Mammographie-Screening (G-BA, Juli 2017)
Bei der Mammographie wird die Brust geröntgt. Die bildgebende Methode kann auch sehr kleine bösartige Veränderungen im Brustgewebe erkennen.
mehrBei der Mammographie wird die Brust geröntgt. Die bildgebende Methode kann auch sehr kleine bösartige Veränderungen im Brustgewebe erkennen.
Ärztinnen und Ärzte entdecken jedes Jahr rund 17.000 Karzinome im Mammographie-Screening. Davon sind die meisten kleiner als 2 Zentimeter und haben die Lymphknoten noch nicht befallen. In der Regel bedeutet das für die Frau eine schonendere Therapie und eine gute Prognose.
Durch die Brustkrebs-Früherkennung wird auch Brustkrebs entdeckt, der langsam wächst, nicht streut und zu Lebzeiten der Frauen nicht lebensbedrohlich geworden wäre (Überdiagnose). Ohne Früherkennung hätten diese Frauen nichts von ihrem Brustkrebs erfahren.
mehrDurch die Brustkrebs-Früherkennung wird auch Brustkrebs entdeckt, der langsam wächst, nicht streut und zu Lebzeiten der Frauen nicht lebensbedrohlich geworden wäre (Überdiagnose). Ohne Früherkennung hätten diese Frauen nichts von ihrem Brustkrebs erfahren.
So wird bei etwa einer von 6 Frauen mit Brustkrebs-Diagnose durch die Mammographie eine Veränderung der Brust gefunden, die Duktales Carcinoma in Situ (DCIS) genannt wird. Bei dieser Diagnose haben sich Zellen in den Milchgängen der Brust verändert. Sie liegen nur innerhalb der Milchgänge und machen keine Beschwerden. Wie oft sich das DCIS ausbreitet und zu einem lebensbedrohlichen Tumor weiterentwickelt, weiß man nicht.
Da sich bei keiner Frau vorhersagen lässt, ob ihr Brustkrebs harmlos bleibt, wird nach medizinischen Leitlinien eine an den Tumortyp und dessen Größe angepasste Behandlung empfohlen. Einige Frauen erhalten folglich eine Behandlung, die nicht erforderlich gewesen wäre (Übertherapie). Doch ist die Therapie in diesen Fällen weniger belastend als bei Karzinomen im fortgeschrittenen Stadium. Frauen benötigen in der Regel keine Chemotherapie, die Brust kann häufig brusterhaltend operiert werden. Auch die Achselhöhlen müssen nicht von befallenen Lymphknoten befreit werden.
Wie häufig Überdiagnosen vorkommen, kann die Wissenschaft nicht eindeutig beantworten, sondern nur schätzen. Aktuell geht man von folgenden Zahlen aus: Von 1.000 Frauen, die 20 Jahre lang am Screening teilnehmen, erhalten 9 bis 12 Frauen eine Überdiagnose.
Entscheidungshilfe zum Mammographie-Screening (G-BA, Juli 2017)
Auch zwischen zwei Screening-Untersuchungen kann Brustkrebs auftreten. Etwa ein Viertel aller Brustkrebserkrankungen bei Programm-Teilnehmerinnen wird zwischen zwei Screening-Runden entdeckt.
mehrAuch zwischen zwei Screening-Untersuchungen kann Brustkrebs auftreten. Etwa ein Viertel aller Brustkrebserkrankungen bei Programm-Teilnehmerinnen wird zwischen zwei Screening-Runden entdeckt.
Bei diesen Brustkrebserkrankungen handelt es sich bei der Hälfte der Fälle um schnellwachsende Tumore, die zum Zeitpunkt der Screening-Untersuchung noch nicht aufgetreten waren. Bei den anderen Fällen sind es Tumore, auf deren Entstehen nur im Nachhinein minimale Anzeichen in der Mammographie hinweisen. Darüber hinaus können aber auch trotz hoher Bildqualität und doppelter Befundung bestehende Tumore übersehen werden.
Das Mammographie-Screening-Programm ist das erste Krebs-Früherkennungsprogramm nach einheitlichen europäischen Qualitätsstandards. Es wird von Ärztinnen und Ärzten sowie radiologischen Fachkräften in insgesamt 95 Screening-Einheiten umgesetzt.
mehrDas Mammographie-Screening-Programm ist das erste Krebs-Früherkennungsprogramm nach einheitlichen europäischen Qualitätsstandards. Es wird von Ärztinnen und Ärzten sowie radiologischen Fachkräften in insgesamt 95 Screening-Einheiten umgesetzt.
Die Vorteile des Mammographie-Screening-Programms im Überblick:
Zertifizierte Screening-Einheiten: Die Untersuchungen finden in sogenannten Screening-Einheiten statt. Das sind Zentren, die auf die Mammographie spezialisiert sind und eine spezielle Zulassung dafür haben. Diese müssen die Zentren regelmäßig alle 30 Monate erneuern.
Hohe Qualität der Untersuchung: Die Mammographie wird von speziell geschulten Radiologischen Fachkräften an streng kontrollierten, modernen Geräten durchgeführt.
Doppelbefundung der Mammographie-Bilder: Jede Mammographie wird von mindestens zwei Ärztinnen oder Ärzten unabhängig voneinander begutachtet. Als Nachweis ihrer Qualifikation müssen diese mindestens 5.000 Mammographien pro Jahr begutachten, nachweisen, dass sie Mammographien auch richtig beurteilen und regelmäßig Fortbildungen absolvieren.
Abklärung beim Verdachtsfall: Im Verdachtsfall werden weitere nötige Untersuchungen durch speziell ausgebildete Ärztinnen und Ärzte durchgeführt. Die Ergebnisse werden mit den beteiligten Ärztinnen und Ärzten gemeinsam besprochen.
Transparente Programm-Ergebnisse: Das Programm wird streng kontrolliert. Die Ergebnisse der Screening-Untersuchungen werden jährlich von der Kooperationsgemeinschaft Mammographie ausgewertet und in Jahresberichten veröffentlicht.
Jahresbericht Evaluation 2018
Jahresbericht Qualitätssicherung 2018
Im Mammographie-Screening-Programm befunden immer zwei speziell geschulte ÄrztInnen die Röntgenaufnahmen. Zeigen sich dabei auffällige Veränderungen im Brustgewebe, die auf eine Krebserkrankung hindeuten, wird die Frau zu einem weiteren Termin mit ergänzender Tast-, Ultraschall- oder Röntgenuntersuchung eingeladen.
mehrIm Mammographie-Screening-Programm befunden immer zwei speziell geschulte ÄrztInnen die Röntgenaufnahmen. Zeigen sich dabei auffällige Veränderungen im Brustgewebe, die auf eine Krebserkrankung hindeuten, wird die Frau zu einem weiteren Termin mit ergänzender Tast-, Ultraschall- oder Röntgenuntersuchung eingeladen.
Bei einem Teil der Frauen ist zur Klärung des Verdachtsbefundes zusätzlich eine Gewebeentnahme (minimal-invasive Biopsie) erforderlich. In den meisten Fällen kann durch die zusätzlichen Untersuchungen der Brustkrebsverdacht ausgeschlossen werden.
Zusätzliche Untersuchungen sowie die Wartezeit auf die Untersuchungsergebnisse können für die Frauen psychisch belastend sein. Doch ist die Abklärung von Verdachtsbefunden wichtig, um Brustkrebs möglichst nicht zu übersehen.
Durch die Qualitätssicherung im Mammographie-Screening kann die Anzahl der Wiedereinbestellungen zu ergänzenden Untersuchungen weitgehend gering gehalten werden, was die jährlichen Auswertungen der rund 2,8 Millionen Untersuchungen belegen.
Von 1.000 Frauen, die sich im Mammographie-Screening untersuchen lassen, erhalten…
- 970 Frauen einen unauffälligen Befund
- 30 Frauen einen auffälligen Befund
- 12 Frauen eine minimal-invasive Gewebeentnahme (Biopsie)
- 6 Frauen die Diagnose Brustkrebs.
Rund 17.000 Brustkrebserkrankungen werden pro Jahr im Mammographie-Screening-Programm entdeckt.
Entscheidungshilfe zum Mammographie-Screening (G-BA, Juli 2017)
Bei der Mammographie werden Röntgenstrahlen eingesetzt. Die Strahlendosis für die Untersuchung unterliegt vorgegebenen Grenzwerten. Die Strahlenbelastung ist so niedrig, dass sie normalerweise keine Folgen hat.
mehrBei der Mammographie werden Röntgenstrahlen eingesetzt. Die Strahlendosis für die Untersuchung unterliegt vorgegebenen Grenzwerten. Die Strahlenbelastung ist so niedrig, dass sie normalerweise keine Folgen hat.
Dennoch ist nicht ausgeschlossen, dass Röntgenuntersuchungen in sehr seltenen Fällen zur Entstehung von Krebs beitragen können.
Die Mammographie gilt bislang als einzige wirksame Screening-Methode zur Brustkrebs-Früherkennung für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Das ist durch Studien belegt. Deshalb wird das Mammographie-Screening-Programm Frauen in dieser Altersgruppe auch angeboten und von den Krankenkassen bezahlt.
mehrDie Mammographie gilt bislang als einzige wirksame Screening-Methode zur Brustkrebs-Früherkennung für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Das ist durch Studien belegt. Deshalb wird das Mammographie-Screening-Programm Frauen in dieser Altersgruppe auch angeboten und von den Krankenkassen bezahlt.
Bei der Mammographie werden Röntgenstrahlen eingesetzt. Die Strahlendosis für die Untersuchung unterliegt vorgegebenen Grenzwerten. Die Strahlenbelastung ist so niedrig, dass sie normalerweise keine Folgen hat.
Mehrere internationale Expertengremien haben die Vor- und Nachteile des Mammographie-Screenings gegeneinander abgewogen. Dabei stellen sie die Anzahl der geretteten Leben der Anzahl der Überdiagnosen gegenüber. Bei diesen wissenschaftlichen Berechnungen handelt es sich um Schätzungen.
Die Expertengremien wählen dabei unterschiedliche Herangehensweisen und kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die meisten empfehlen die Durchführung eines Mammographie-Screening-Programms als Brustkrebs-Früherkennungsmaßnahme für Frauen zwischen 50 und 69 Jahren.
In der Informationsbroschüre des Gemeinsamen Bundesausschuss, die jede Frau in Deutschland ab 50 Jahren mit der Einladung zum Mammographie-Screening-Programm erhält, findet sich keine Empfehlung oder Aufforderung zur Teilnahme. Denn hier steht die freie Entscheidung der Frau im Vordergrund: Ob Sie am Mammographie-Screening teilnehmen möchten oder nicht, entscheiden Sie selbst.
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Früherkennung kann Brustkrebs nicht verhindern, aber
die Mammographie kann Brustkrebs im Frühstadium entdecken. Dadurch erhöht sich die Chance, dass erkrankte Frauen geheilt werden.
Um die Früherkennung von Brustkrebs zu verbessern, hat der Deutsche Bundestag im Juni 2002 einstimmig beschlossen, in Deutschland ein qualitätsgesichertes Mammographie-Screening- Programm einzuführen. Denn vorherige Studien in anderen Ländern haben gezeigt, dass Frauen durch eine regelmäßige Teilnahme an der Brustkrebs-Früherkennung im Screening-Programm vor dem Brustkrebstod bewahrt werden können. Diese Wirksamkeit konnte bislang für keine andere Methode zur Brustkrebs-Früherkennung erbracht werden. Das Mammographie-Screening-Programm ist das erste systematische Krebsfrüherkennungsprogramm nach europäischen Qualitätsstandards in Deutschland und das größte Screening- Programm in Europa.
Das Programm zur Früherkennung von Brustkrebs richtet sich bundesweit an über zehn Millionen Frauen zwischen 50 und 69 Jahren. Es wird von Ärzten und Ärztinnen sowie radiologischen Fachkräften in insgesamt 95 Screening-Einheiten getragen. Regelmäßige Zertifizierungen aller Screening-Einheiten sowie eine umfassende Evaluation der Abläufe und Ergebnisse des Programms durch die Kooperationsgemeinschaft Mammographie sollen gewährleisten, dass die Qualitätsstandards eingehalten werden.
Das Mammographie-Screening-Programm wird getragen von den gesetzlichen Krankenkassen (Spitzenverband Bund der Krankenkassen / G-KV) sowie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV).
Sie haben Fragen zu Themen wie Ablauf des Screenings von der Einladung bis zur Diagnoseerstellung, dann besuchen Sie gern den FAQ-Bereich der Kooperationsgemeinschaft Mammographie.
Zuletzt geändert:
für den Begriff ""
Informationen, rechtliche Hinweise und weitere gesetzliche Bestimmungen.
Herausgeber:
Mammographiescreening Hannover
Schwarzer Bär 8
D-30449 Hannover
Tel. (0511) 400 80 9 0
Fax (0511) 400 80 9 20
E-Mail: info[at]mammascreening-hannover.de
Vertretungsberechtigte:
Herr Dr. med. Franco Caldarone, Facharzt für Diagnostische Radiologie
Frau Regine Rathmann, Fachärztin für Radiologische Diagnostik
Sehr geehrte Besucher, an dieser Stelle möchten wir Ihnen einige notwendige Angaben zu unserem Berufsstand und zu unserer Berufsordnung machen. Herr Dr. Caldarone und Frau Rathmann sind laut gesetzlicher Berufsbezeichnung Arzt bzw. Ärztin. Diese Berufsbezeichnung wurde ihnen von der Bundesrepublik Deutschland verliehen. Unsere zuständige Aufsichtsbehörde ist die Ärztekammer Hannover.
Informationen über unsere Behörde erhalten sie unter www.aekn.de.
Angaben zur für uns geltenden Berufsordnung und allen weiteren gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich unseres ärztlichen Verhaltens erhalten Sie ebenfalls dort.
Redaktionelle Verantwortung:
Dr. F. Caldarone, R. Rathmann
Beauftragter für Medizinproduktesicherheit:
Wir freuen uns sehr über Ihr Interesse an unserem Unternehmen. Datenschutz hat einen besonders hohen Stellenwert für die Geschäftsleitung der Mammographie Screening Hannover. Eine Nutzung der Internetseiten der Mammographie Screening Hannover ist grundsätzlich ohne jede Angabe personenbezogener Daten möglich. Sofern eine betroffene Person besondere Services unseres Unternehmens über unsere Internetseite in Anspruch nehmen möchte, könnte jedoch eine Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich werden. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich und besteht für eine solche Verarbeitung keine gesetzliche Grundlage, holen wir generell eine Einwilligung der betroffenen Person ein.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten, beispielsweise des Namens, der Anschrift, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer einer betroffenen Person, erfolgt stets im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung und in Übereinstimmung mit den für die Mammographie Screening Hannover geltenden landesspezifischen Datenschutzbestimmungen. Mittels dieser Datenschutzerklärung möchte unser Unternehmen die Öffentlichkeit über Art, Umfang und Zweck der von uns erhobenen, genutzten und verarbeiteten personenbezogenen Daten informieren. Ferner werden betroffene Personen mittels dieser Datenschutzerklärung über die ihnen zustehenden Rechte aufgeklärt.
Die Mammographie Screening Hannover hat als für die Verarbeitung Verantwortlicher zahlreiche technische und organisatorische Maßnahmen umgesetzt, um einen möglichst lückenlosen Schutz der über diese Internetseite verarbeiteten personenbezogenen Daten sicherzustellen. Dennoch können Internetbasierte Datenübertragungen grundsätzlich Sicherheitslücken aufweisen, sodass ein absoluter Schutz nicht gewährleistet werden kann. Aus diesem Grund steht es jeder betroffenen Person frei, personenbezogene Daten auch auf alternativen Wegen, beispielsweise telefonisch, an uns zu übermitteln.
Die Datenschutzerklärung der Mammographie Screening Hannover beruht auf den Begrifflichkeiten, die durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber beim Erlass der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verwendet wurden. Unsere Datenschutzerklärung soll sowohl für die Öffentlichkeit als auch für unsere Kunden und Geschäftspartner einfach lesbar und verständlich sein. Um dies zu gewährleisten, möchten wir vorab die verwendeten Begrifflichkeiten erläutern.
Wir verwenden in dieser Datenschutzerklärung unter anderem die folgenden Begriffe:
Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person (im Folgenden „betroffene Person“) beziehen. Als identifizierbar wird eine natürliche Person angesehen, die direkt oder indirekt, insbesondere mittels Zuordnung zu einer Kennung wie einem Namen, zu einer Kennnummer, zu Standortdaten, zu einer Online-Kennung oder zu einem oder mehreren besonderen Merkmalen, die Ausdruck der physischen, physiologischen, genetischen, psychischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder sozialen Identität dieser natürlichen Person sind, identifiziert werden kann.
Betroffene Person ist jede identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, deren personenbezogene Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen verarbeitet werden.
Verarbeitung ist jeder mit oder ohne Hilfe automatisierter Verfahren ausgeführte Vorgang oder jede solche Vorgangsreihe im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten wie das Erheben, das Erfassen, die Organisation, das Ordnen, die Speicherung, die Anpassung oder Veränderung, das Auslesen, das Abfragen, die Verwendung, die Offenlegung durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, den Abgleich oder die Verknüpfung, die Einschränkung, das Löschen oder die Vernichtung.
Einschränkung der Verarbeitung ist die Markierung gespeicherter personenbezogener Daten mit dem Ziel, ihre künftige Verarbeitung einzuschränken.
Profiling ist jede Art der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten, die darin besteht, dass diese personenbezogenen Daten verwendet werden, um bestimmte persönliche Aspekte, die sich auf eine natürliche Person beziehen, zu bewerten, insbesondere, um Aspekte bezüglich Arbeitsleistung, wirtschaftlicher Lage, Gesundheit, persönlicher Vorlieben, Interessen, Zuverlässigkeit, Verhalten, Aufenthaltsort oder Ortswechsel dieser natürlichen Person zu analysieren oder vorherzusagen.
Pseudonymisierung ist die Verarbeitung personenbezogener Daten in einer Weise, auf welche die personenbezogenen Daten ohne Hinzuziehung zusätzlicher Informationen nicht mehr einer spezifischen betroffenen Person zugeordnet werden können, sofern diese zusätzlichen Informationen gesondert aufbewahrt werden und technischen und organisatorischen Maßnahmen unterliegen, die gewährleisten, dass die personenbezogenen Daten nicht einer identifizierten oder identifizierbaren natürlichen Person zugewiesen werden.
Verantwortlicher oder für die Verarbeitung Verantwortlicher ist die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. Sind die Zwecke und Mittel dieser Verarbeitung durch das Unionsrecht oder das Recht der Mitgliedstaaten vorgegeben, so kann der Verantwortliche beziehungsweise können die bestimmten Kriterien seiner Benennung nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten vorgesehen werden.
Auftragsverarbeiter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag des Verantwortlichen verarbeitet.
Empfänger ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, der personenbezogene Daten offengelegt werden, unabhängig davon, ob es sich bei ihr um einen Dritten handelt oder nicht. Behörden, die im Rahmen eines bestimmten Untersuchungsauftrags nach dem Unionsrecht oder dem Recht der Mitgliedstaaten möglicherweise personenbezogene Daten erhalten, gelten jedoch nicht als Empfänger.
Dritter ist eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle außer der betroffenen Person, dem Verantwortlichen, dem Auftragsverarbeiter und den Personen, die unter der unmittelbaren Verantwortung des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters befugt sind, die personenbezogenen Daten zu verarbeiten.
Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.
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Mammographie Screening Hannover
Schwarzer Bär 8
30449 Hannover
Deutschland
Tel.: 0511-40080961
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Website: www.mammascreening-hannover.de
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N.N.
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Der für die Verarbeitung Verantwortliche verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der betroffenen Person nur für den Zeitraum, der zur Erreichung des Speicherungszwecks erforderlich ist oder sofern dies durch den Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber oder einen anderen Gesetzgeber in Gesetzen oder Vorschriften, welchen der für die Verarbeitung Verantwortliche unterliegt, vorgesehen wurde.
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Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, jederzeit von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen unentgeltliche Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten personenbezogenen Daten und eine Kopie dieser Auskunft zu erhalten. Ferner hat der Europäische Richtlinien- und Verordnungsgeber der betroffenen Person Auskunft über folgende Informationen zugestanden:
Ferner steht der betroffenen Person ein Auskunftsrecht darüber zu, ob personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt wurden. Sofern dies der Fall ist, so steht der betroffenen Person im Übrigen das Recht zu, Auskunft über die geeigneten Garantien im Zusammenhang mit der Übermittlung zu erhalten.
Möchte eine betroffene Person dieses Auskunftsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die unverzügliche Berichtigung sie betreffender unrichtiger personenbezogener Daten zu verlangen. Ferner steht der betroffenen Person das Recht zu, unter Berücksichtigung der Zwecke der Verarbeitung, die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten — auch mittels einer ergänzenden Erklärung — zu verlangen.
Möchte eine betroffene Person dieses Berichtigungsrecht in Anspruch nehmen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen zu verlangen, dass die sie betreffenden personenbezogenen Daten unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der folgenden Gründe zutrifft und soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist:
Sofern einer der oben genannten Gründe zutrifft und eine betroffene Person die Löschung von personenbezogenen Daten, die bei der Mammographie Screening Hannover gespeichert sind, veranlassen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Mammographie Screening Hannover wird veranlassen, dass dem Löschverlangen unverzüglich nachgekommen wird.
Wurden die personenbezogenen Daten von der Mammographie Screening Hannover öffentlich gemacht und ist unser Unternehmen als Verantwortlicher gemäß Art. 17 Abs. 1 DS-GVO zur Löschung der personenbezogenen Daten verpflichtet, so trifft die Mammographie Screening Hannover unter Berücksichtigung der verfügbaren Technologie und der Implementierungskosten angemessene Maßnahmen, auch technischer Art, um andere für die Datenverarbeitung Verantwortliche, welche die veröffentlichten personenbezogenen Daten verarbeiten, darüber in Kenntnis zu setzen, dass die betroffene Person von diesen anderen für die Datenverarbeitung Verantwortlichen die Löschung sämtlicher Links zu diesen personenbezogenen Daten oder von Kopien oder Replikationen dieser personenbezogenen Daten verlangt hat, soweit die Verarbeitung nicht erforderlich ist. Der Mitarbeiter der Mammographie Screening Hannover wird im Einzelfall das Notwendige veranlassen.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, von dem Verantwortlichen die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der folgenden Voraussetzungen gegeben ist:
Sofern eine der oben genannten Voraussetzungen gegeben ist und eine betroffene Person die Einschränkung von personenbezogenen Daten, die bei der Mammographie Screening Hannover gespeichert sind, verlangen möchte, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden. Der Mitarbeiter der Mammographie Screening Hannover wird die Einschränkung der Verarbeitung veranlassen.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, die sie betreffenden personenbezogenen Daten, welche durch die betroffene Person einem Verantwortlichen bereitgestellt wurden, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten. Sie hat außerdem das Recht, diese Daten einem anderen Verantwortlichen ohne Behinderung durch den Verantwortlichen, dem die personenbezogenen Daten bereitgestellt wurden, zu übermitteln, sofern die Verarbeitung auf der Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe a DS-GVO oder Art. 9 Abs. 2 Buchstabe a DS-GVO oder auf einem Vertrag gemäß Art. 6 Abs. 1 Buchstabe b DS-GVO beruht und die Verarbeitung mithilfe automatisierter Verfahren erfolgt, sofern die Verarbeitung nicht für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, welche dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Ferner hat die betroffene Person bei der Ausübung ihres Rechts auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 Abs. 1 DS-GVO das Recht, zu erwirken, dass die personenbezogenen Daten direkt von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen übermittelt werden, soweit dies technisch machbar ist und sofern hiervon nicht die Rechte und Freiheiten anderer Personen beeinträchtigt werden.
Zur Geltendmachung des Rechts auf Datenübertragbarkeit kann sich die betroffene Person jederzeit an einen Mitarbeiter der Mammographie Screening Hannover wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DS-GVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Dies gilt auch für ein auf diese Bestimmungen gestütztes Profiling.
Die Mammographie Screening Hannover verarbeitet die personenbezogenen Daten im Falle des Widerspruchs nicht mehr, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die den Interessen, Rechten und Freiheiten der betroffenen Person überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Verarbeitet die Mammographie Screening Hannover personenbezogene Daten, um Direktwerbung zu betreiben, so hat die betroffene Person das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widerspricht die betroffene Person gegenüber der Mammographie Screening Hannover der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so wird die Mammographie Screening Hannover die personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.
Zudem hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, gegen die sie betreffende Verarbeitung personenbezogener Daten, die bei der Mammographie Screening Hannover zu wissenschaftlichen oder historischen Forschungszwecken oder zu statistischen Zwecken gemäß Art. 89 Abs. 1 DS-GVO erfolgen, Widerspruch einzulegen, es sei denn, eine solche Verarbeitung ist zur Erfüllung einer im öffentlichen Interesse liegenden Aufgabe erforderlich.
Zur Ausübung des Rechts auf Widerspruch kann sich die betroffene Person direkt an jeden Mitarbeiter der Mammographie Screening Hannover oder einen anderen Mitarbeiter wenden. Der betroffenen Person steht es ferner frei, im Zusammenhang mit der Nutzung von Diensten der Informationsgesellschaft, ungeachtet der Richtlinie 2002/58/EG, ihr Widerspruchsrecht mittels automatisierter Verfahren auszuüben, bei denen technische Spezifikationen verwendet werden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, nicht einer ausschließlich auf einer automatisierten Verarbeitung — einschließlich Profiling — beruhenden Entscheidung unterworfen zu werden, die ihr gegenüber rechtliche Wirkung entfaltet oder sie in ähnlicher Weise erheblich beeinträchtigt, sofern die Entscheidung (1) nicht für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich ist, oder (2) aufgrund von Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen der Verantwortliche unterliegt, zulässig ist und diese Rechtsvorschriften angemessene Maßnahmen zur Wahrung der Rechte und Freiheiten sowie der berechtigten Interessen der betroffenen Person enthalten oder (3) mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person erfolgt.
Ist die Entscheidung (1) für den Abschluss oder die Erfüllung eines Vertrags zwischen der betroffenen Person und dem Verantwortlichen erforderlich oder (2) erfolgt sie mit ausdrücklicher Einwilligung der betroffenen Person, trifft die Mammographie Screening Hannover angemessene Maßnahmen, um die Rechte und Freiheiten sowie die berechtigten Interessen der betroffenen Person zu wahren, wozu mindestens das Recht auf Erwirkung des Eingreifens einer Person seitens des Verantwortlichen, auf Darlegung des eigenen Standpunkts und auf Anfechtung der Entscheidung gehört.
Möchte die betroffene Person Rechte mit Bezug auf automatisierte Entscheidungen geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Jede von der Verarbeitung personenbezogener Daten betroffene Person hat das vom Europäischen Richtlinien- und Verordnungsgeber gewährte Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezogener Daten jederzeit zu widerrufen.
Möchte die betroffene Person ihr Recht auf Widerruf einer Einwilligung geltend machen, kann sie sich hierzu jederzeit an einen Mitarbeiter des für die Verarbeitung Verantwortlichen wenden.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche erhebt und verarbeitet die personenbezogenen Daten von Bewerbern zum Zwecke der Abwicklung des Bewerbungsverfahrens. Die Verarbeitung kann auch auf elektronischem Wege erfolgen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Bewerber entsprechende Bewerbungsunterlagen auf dem elektronischen Wege, beispielsweise per E-Mail oder über ein auf der Internetseite befindliches Webformular, an den für die Verarbeitung Verantwortlichen übermittelt. Schließt der für die Verarbeitung Verantwortliche einen Anstellungsvertrag mit einem Bewerber, werden die übermittelten Daten zum Zwecke der Abwicklung des Beschäftigungsverhältnisses unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften gespeichert. Wird von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen kein Anstellungsvertrag mit dem Bewerber geschlossen, so werden die Bewerbungsunterlagen zwei Monate nach Bekanntgabe der Absageentscheidung automatisch gelöscht, sofern einer Löschung keine sonstigen berechtigten Interessen des für die Verarbeitung Verantwortlichen entgegenstehen. Sonstiges berechtigtes Interesse in diesem Sinne ist beispielsweise eine Beweispflicht in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten des Unternehmens AddThis integriert. AddThis ist ein sogenannter Bookmarking-Provider. Der Dienst ermöglicht ein vereinfachtes Bookmarken von Internetseiten über Buttons. Durch ein Überfahren der AddThis-Komponente mit der Maus oder durch Anklicken mit dieser wird eine Liste mit Bookmarking- und Sharingservices angezeigt. AddThis ist auf über 15 Millionen Internetseiten im Einsatz, und die Buttons werden nach den Angaben der Betreibergesellschaft über 20 Milliarden Mal jährlich angezeigt.
Betreibergesellschaft von AddThis ist die Firma AddThis, Inc. 1595 Spring Hill Road, Suite 300, Vienna, VA 22182, USA.
Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine AddThis-Komponente integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige AddThis-Komponente veranlasst, Daten von der Internetseite www.addthis.com herunterzuladen. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält AddThis Kenntnis über den Besuch und welche konkrete Einzelseite dieser Internetseite durch das von der betroffenen Person verwendete informationstechnologische System genutzt wird. Ferner erhält AddThis Kenntnis über die vom Internet-Service-Provider (ISP) vergebene IP-Adresse des von der betroffenen Person verwendeten Computersystems, den Browsertyp, die Browsersprache, die vor unserer Internetseite aufgerufene Internetseite, das Datum sowie die Uhrzeit des Besuchs unserer Internetseite. AddThis nutzt diese Daten, um anonymisierte Nutzerprofile zu erstellen. Die auf diesem Wege an AddThis übertragenen Daten und Informationen ermöglichen dem Unternehmen AddThis selbst sowie den mit AddThis verbundenen Unternehmen oder dessen Partner-Unternehmen, die Besucher der Internetseiten des für die Verarbeitung Verantwortlichen gezielt mit personalisierter und interessenbezogener Werbung anzusprechen.
AddThis blendet personalisierte und interessenbezogene Werbung auf Basis eines durch das Unternehmen gesetzten Cookies ein. Dieses Cookie analysiert das individuelle Surfverhalten des von der betroffenen Person genutzten Computersystems. Das Cookie speichert die von dem Computersystem ausgehenden Besuche von Internetseiten.
Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass AddThis ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem können von AddThis bereits gesetzte Cookies jederzeit über einen Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.
Die betroffene Person hat zudem die Möglichkeit, der Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch AddThis dauerhaft zu widersprechen. Hierzu muss die betroffene Person den Opt-Out-Button unter dem Link http://www.addthis.com/privacy/opt-out drücken, der einen Opt-Out-Cookie setzt. Der mit dem Widerspruch gesetzte Opt-Out-Cookie, wird auf dem von der betroffenen Person genutzten informationstechnologischen System abgelegt. Werden die Cookies auf dem System der betroffenen Person nach einem Widerspruch gelöscht, muss die betroffene Person den Link erneut aufrufen und einen neuen Opt-Out-Cookie setzen.
Mit der Setzung des Opt-Out-Cookies besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Internetseiten des für die Verarbeitung Verantwortlichen für die betroffene Person nicht mehr vollumfänglich nutzbar sind.
Die geltenden Datenschutzbestimmungen von AddThis können unter http://www.addthis.com/privacy/privacy-policy abgerufen werden.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Komponenten des Unternehmens Facebook integriert. Facebook ist ein soziales Netzwerk.
Ein soziales Netzwerk ist ein im Internet betriebener sozialer Treffpunkt, eine Online-Gemeinschaft, die es den Nutzern in der Regel ermöglicht, untereinander zu kommunizieren und im virtuellen Raum zu interagieren. Ein soziales Netzwerk kann als Plattform zum Austausch von Meinungen und Erfahrungen dienen oder ermöglicht es der Internetgemeinschaft, persönliche oder unternehmensbezogene Informationen bereitzustellen. Facebook ermöglicht den Nutzern des sozialen Netzwerkes unter anderem die Erstellung von privaten Profilen, den Upload von Fotos und eine Vernetzung über Freundschaftsanfragen.
Betreibergesellschaft von Facebook ist die Facebook, Inc., 1 Hacker Way, Menlo Park, CA 94025, USA. Für die Verarbeitung personenbezogener Daten Verantwortlicher ist, wenn eine betroffene Person außerhalb der USA oder Kanada lebt, die Facebook Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2, Ireland.
Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Facebook-Komponente (Facebook-Plug-In) integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Facebook-Komponente veranlasst, eine Darstellung der entsprechenden Facebook-Komponente von Facebook herunterzuladen. Eine Gesamtübersicht über alle Facebook-Plug-Ins kann unter https://developers.facebook.com/docs/plugins/?locale=de_DE abgerufen werden. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Facebook Kenntnis darüber, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite durch die betroffene Person besucht wird.
Sofern die betroffene Person gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist, erkennt Facebook mit jedem Aufruf unserer Internetseite durch die betroffene Person und während der gesamten Dauer des jeweiligen Aufenthaltes auf unserer Internetseite, welche konkrete Unterseite unserer Internetseite die betroffene Person besucht. Diese Informationen werden durch die Facebook-Komponente gesammelt und durch Facebook dem jeweiligen Facebook-Account der betroffenen Person zugeordnet. Betätigt die betroffene Person einen der auf unserer Internetseite integrierten Facebook-Buttons, beispielsweise den „Gefällt mir“-Button, oder gibt die betroffene Person einen Kommentar ab, ordnet Facebook diese Information dem persönlichen Facebook-Benutzerkonto der betroffenen Person zu und speichert diese personenbezogenen Daten.
Facebook erhält über die Facebook-Komponente immer dann eine Information darüber, dass die betroffene Person unsere Internetseite besucht hat, wenn die betroffene Person zum Zeitpunkt des Aufrufs unserer Internetseite gleichzeitig bei Facebook eingeloggt ist; dies findet unabhängig davon statt, ob die betroffene Person die Facebook-Komponente anklickt oder nicht. Ist eine derartige Übermittlung dieser Informationen an Facebook von der betroffenen Person nicht gewollt, kann diese die Übermittlung dadurch verhindern, dass sie sich vor einem Aufruf unserer Internetseite aus ihrem Facebook-Account ausloggt.
Die von Facebook veröffentlichte Datenrichtlinie, die unter https://de-de.facebook.com/about/privacy/ abrufbar ist, gibt Aufschluss über die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch Facebook. Ferner wird dort erläutert, welche Einstellungsmöglichkeiten Facebook zum Schutz der Privatsphäre der betroffenen Person bietet. Zudem sind unterschiedliche Applikationen erhältlich, die es ermöglichen, eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken. Solche Applikationen können durch die betroffene Person genutzt werden, um eine Datenübermittlung an Facebook zu unterdrücken.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite die Komponente Google Analytics (mit Anonymisierungsfunktion) integriert. Google Analytics ist ein Web-Analyse-Dienst. Web-Analyse ist die Erhebung, Sammlung und Auswertung von Daten über das Verhalten von Besuchern von Internetseiten. Ein Web-Analyse-Dienst erfasst unter anderem Daten darüber, von welcher Internetseite eine betroffene Person auf eine Internetseite gekommen ist (sogenannte Referrer), auf welche Unterseiten der Internetseite zugegriffen oder wie oft und für welche Verweildauer eine Unterseite betrachtet wurde. Eine Web-Analyse wird überwiegend zur Optimierung einer Internetseite und zur Kosten-Nutzen-Analyse von Internetwerbung eingesetzt.
Betreibergesellschaft der Google-Analytics-Komponente ist die Google Inc., 1600 Amphitheatre Pkwy, Mountain View, CA 94043-1351, USA.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche verwendet für die Web-Analyse über Google Analytics den Zusatz „_gat._anonymizeIp“. Mittels dieses Zusatzes wird die IP-Adresse des Internetanschlusses der betroffenen Person von Google gekürzt und anonymisiert, wenn der Zugriff auf unsere Internetseiten aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder aus einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erfolgt.
Der Zweck der Google-Analytics-Komponente ist die Analyse der Besucherströme auf unserer Internetseite. Google nutzt die gewonnenen Daten und Informationen unter anderem dazu, die Nutzung unserer Internetseite auszuwerten, um für uns Online-Reports, welche die Aktivitäten auf unseren Internetseiten aufzeigen, zusammenzustellen, und um weitere mit der Nutzung unserer Internetseite in Verbindung stehende Dienstleistungen zu erbringen.
Google Analytics setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Mit Setzung des Cookies wird Google eine Analyse der Benutzung unserer Internetseite ermöglicht. Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Google-Analytics-Komponente integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Google-Analytics-Komponente veranlasst, Daten zum Zwecke der Online-Analyse an Google zu übermitteln. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Google Kenntnis über personenbezogene Daten, wie der IP-Adresse der betroffenen Person, die Google unter anderem dazu dienen, die Herkunft der Besucher und Klicks nachzuvollziehen und in der Folge Provisionsabrechnungen zu ermöglichen.
Mittels des Cookies werden personenbezogene Informationen, beispielsweise die Zugriffszeit, der Ort, von welchem ein Zugriff ausging und die Häufigkeit der Besuche unserer Internetseite durch die betroffene Person, gespeichert. Bei jedem Besuch unserer Internetseiten werden diese personenbezogenen Daten, einschließlich der IP-Adresse des von der betroffenen Person genutzten Internetanschlusses, an Google in den Vereinigten Staaten von Amerika übertragen. Diese personenbezogenen Daten werden durch Google in den Vereinigten Staaten von Amerika gespeichert. Google gibt diese über das technische Verfahren erhobenen personenbezogenen Daten unter Umständen an Dritte weiter.
Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Google ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem kann ein von Google Analytics bereits gesetzter Cookie jederzeit über den Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.
Ferner besteht für die betroffene Person die Möglichkeit, einer Erfassung der durch Google Analytics erzeugten, auf eine Nutzung dieser Internetseite bezogenen Daten sowie der Verarbeitung dieser Daten durch Google zu widersprechen und eine solche zu verhindern. Hierzu muss die betroffene Person ein Browser-Add-On unter dem Link https://tools.google.com/dlpage/gaoptout herunterladen und installieren. Dieses Browser-Add-On teilt Google Analytics über JavaScript mit, dass keine Daten und Informationen zu den Besuchen von Internetseiten an Google Analytics übermittelt werden dürfen. Die Installation des Browser-Add-Ons wird von Google als Widerspruch gewertet. Wird das informationstechnologische System der betroffenen Person zu einem späteren Zeitpunkt gelöscht, formatiert oder neu installiert, muss durch die betroffene Person eine erneute Installation des Browser-Add-Ons erfolgen, um Google Analytics zu deaktivieren. Sofern das Browser-Add-On durch die betroffene Person oder einer anderen Person, die ihrem Machtbereich zuzurechnen ist, deinstalliert oder deaktiviert wird, besteht die Möglichkeit der Neuinstallation oder der erneuten Aktivierung des Browser-Add-Ons.
Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von Google können unter https://www.google.de/intl/de/policies/privacy/ und unter http://www.google.com/analytics/terms/de.html abgerufen werden. Google Analytics wird unter diesem Link https://www.google.com/intl/de_de/analytics/ genauer erläutert.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite Jetpack integriert. Jetpack ist ein WordPress-Plug-In, welches dem Betreiber einer Internetseite, die auf WordPress aufbaut, zusätzliche Funktionen bietet. Jetpack gestattet dem Internetseitenbetreiber unter anderem eine Übersicht über die Besucher der Seite. Durch die Anzeige von verwandten Beiträgen und Publikationen oder die Möglichkeit, Inhalte auf der Seite zu teilen, ist ferner die Steigerung der Besucherzahlen möglich. Außerdem sind Sicherheitsfunktionen in Jetpack integriert, sodass eine Jetpack nutzende Internetseite besser gegen Brute-Force-Attacken geschützt ist. Jetpack optimiert und beschleunigt ferner das Laden der auf der Internetseite integrierten Bilder.
Betreibergesellschaft des Jetpack-Plug-Ins für WordPress ist die Automattic Inc., 132 Hawthorne Street, San Francisco, CA 94107, USA. Die Betreibergesellschaft setzt die Trackingtechnologie der Quantcast Inc., 201 Third Street, San Francisco, CA 94103, USA, ein.
Jetpack setzt ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person. Was Cookies sind, wurde oben bereits erläutert. Durch jeden Aufruf einer der Einzelseiten dieser Internetseite, die durch den für die Verarbeitung Verantwortlichen betrieben wird und auf welcher eine Jetpack-Komponente integriert wurde, wird der Internetbrowser auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person automatisch durch die jeweilige Jetpack-Komponente veranlasst, Daten zur Analysezwecken an Automattic zu übermitteln. Im Rahmen dieses technischen Verfahrens erhält Automattic Kenntnis über Daten, die in der Folge zur Erstellung einer Übersicht der Internetseiten-Besuche verwendet werden. Die so gewonnenen Daten dienen der Analyse des Verhaltens der betroffenen Person, welche auf die Internetseite des für die Verarbeitung Verantwortlichen zugegriffen hat und werden mit dem Ziel, die Internetseite zu optimieren, ausgewertet. Die über die Jetpack-Komponente erhobenen Daten werden nicht ohne eine vorherige Einholung einer gesonderten ausdrücklichen Einwilligung der betroffenen Person dazu genutzt, die betroffene Person zu identifizieren. Die Daten gelangen ferner Quantcast zur Kenntnis. Quantcast nutzt die Daten zu den gleichen Zwecken wie Automattic.
Die betroffene Person kann die Setzung von Cookies durch unsere Internetseite, wie oben bereits dargestellt, jederzeit mittels einer entsprechenden Einstellung des genutzten Internetbrowsers verhindern und damit der Setzung von Cookies dauerhaft widersprechen. Eine solche Einstellung des genutzten Internetbrowsers würde auch verhindern, dass Automattic/Quantcast ein Cookie auf dem informationstechnologischen System der betroffenen Person setzt. Zudem können von Automattic bereits gesetzte Cookies jederzeit über den Internetbrowser oder andere Softwareprogramme gelöscht werden.
Ferner besteht für die betroffene Person die Möglichkeit, einer Erfassung der durch das Jetpack-Cookie erzeugten, auf eine Nutzung dieser Internetseite bezogenen Daten sowie der Verarbeitung dieser Daten durch Automattic/Quantcast zu widersprechen und eine solche zu verhindern. Hierzu muss die betroffene Person den Opt-Out-Button unter dem Link https://www.quantcast.com/opt-out/ drücken, der einen Opt-Out-Cookie setzt. Der mit dem Widerspruch gesetzte Opt-Out-Cookie wird auf dem von der betroffenen Person genutzten informationstechnologischen System abgelegt. Werden die Cookies auf dem System der betroffenen Person nach einem Widerspruch gelöscht, muss die betroffene Person den Link erneut aufrufen und einen neuen Opt-Out-Cookie setzen.
Mit der Setzung des Opt-Out-Cookies besteht jedoch die Möglichkeit, dass die Internetseiten des für die Verarbeitung Verantwortlichen für die betroffene Person nicht mehr vollumfänglich nutzbar sind.
Die geltenden Datenschutzbestimmungen von Automattic sind unter https://automattic.com/privacy/ abrufbar. Die geltenden Datenschutzbestimmungen von Quantcast sind unter https://www.quantcast.com/privacy/ abrufbar.
Der für die Verarbeitung Verantwortliche hat auf dieser Internetseite die Komponente Shariff integriert. Die Shariff-Komponente stellt Social-Media-Buttons zur Verfügung, die datenschutzkonform sind. Shariff wurde für die deutsche Computerzeitschrift c’t entwickelt und wird über die GitHub, Inc. publiziert.
Entwickler der Komponente ist GitHub, Inc. 88 Colin P. Kelly Junior Street, San Francisco, CA 94107, USA.
Üblicherweise übertragen die von den sozialen Netzwerken bereitgestellten Button-Lösungen bereits dann personenbezogene Daten an das jeweilige soziale Netzwerk, wenn ein Nutzer eine Internetseite besucht, in welche ein Social-Media-Button integriert wurde. Durch die Nutzung der Shariff-Komponente werden erst dann personenbezogene Daten an soziale Netzwerke übermittelt, wenn der Besucher einer Internetseite aktiv einen der Social-Media-Buttons betätigt. Weitere Informationen zur Shariff-Komponente werden von der Computerzeitschrift c’t unter http://www.heise.de/newsticker/meldung/Datenschutz-und-Social-Media-Der-c-t-Shariff-ist-im-Einsatz-2470103.html bereitgehalten. Der Einsatz der Shariff-Komponente hat den Zweck, die personenbezogenen Daten der Besucher unserer Internetseite zu schützen und uns gleichzeitig zu ermöglichen, eine Button-Lösung für soziale Netzwerke auf dieser Internetseite zu integrieren.
Weitere Informationen und die geltenden Datenschutzbestimmungen von GitHub können unter https://help.github.com/articles/github-privacy-policy/ abgerufen werden.
Art. 6 I lit. a DS-GVO dient unserem Unternehmen als Rechtsgrundlage für Verarbeitungsvorgänge, bei denen wir eine Einwilligung für einen bestimmten Verarbeitungszweck einholen. Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. b DS-GVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zur unseren Produkten oder Leistungen. Unterliegt unser Unternehmen einer rechtlichen Verpflichtung durch welche eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich wird, wie beispielsweise zur Erfüllung steuerlicher Pflichten, so basiert die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. c DS-GVO. In seltenen Fällen könnte die Verarbeitung von personenbezogenen Daten erforderlich werden, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen. Dies wäre beispielsweise der Fall, wenn ein Besucher in unserem Betrieb verletzt werden würde und daraufhin sein Name, sein Alter, seine Krankenkassendaten oder sonstige lebenswichtige Informationen an einen Arzt, ein Krankenhaus oder sonstige Dritte weitergegeben werden müssten. Dann würde die Verarbeitung auf Art. 6 I lit. d DS-GVO beruhen.
Letztlich könnten Verarbeitungsvorgänge auf Art. 6 I lit. f DS-GVO beruhen. Auf dieser Rechtsgrundlage basieren Verarbeitungsvorgänge, die von keiner der vorgenannten Rechtsgrundlagen erfasst werden, wenn die Verarbeitung zur Wahrung eines berechtigten Interesses unseres Unternehmens oder eines Dritten erforderlich ist, sofern die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen nicht überwiegen. Solche Verarbeitungsvorgänge sind uns insbesondere deshalb gestattet, weil sie durch den Europäischen Gesetzgeber besonders erwähnt wurden. Er vertrat insoweit die Auffassung, dass ein berechtigtes Interesse anzunehmen sein könnte, wenn die betroffene Person ein Kunde des Verantwortlichen ist (Erwägungsgrund 47 Satz 2 DS-GVO).
Basiert die Verarbeitung personenbezogener Daten auf Artikel 6 I lit. f DS-GVO ist unser berechtigtes Interesse die Durchführung unserer Geschäftstätigkeit zugunsten des Wohlergehens all unserer Mitarbeiter und unserer Anteilseigner.
Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind.
Wir klären Sie darüber auf, dass die Bereitstellung personenbezogener Daten zum Teil gesetzlich vorgeschrieben ist (z.B. Steuervorschriften) oder sich auch aus vertraglichen Regelungen (z.B. Angaben zum Vertragspartner) ergeben kann.
Mitunter kann es zu einem Vertragsschluss erforderlich sein, dass eine betroffene Person uns personenbezogene Daten zur Verfügung stellt, die in der Folge durch uns verarbeitet werden müssen. Die betroffene Person ist beispielsweise verpflichtet uns personenbezogene Daten bereitzustellen, wenn unser Unternehmen mit ihr einen Vertrag abschließt. Eine Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte zur Folge, dass der Vertrag mit dem Betroffenen nicht geschlossen werden könnte.
Vor einer Bereitstellung personenbezogener Daten durch den Betroffenen muss sich der Betroffene an einen unserer Mitarbeiter wenden. Unser Mitarbeiter klärt den Betroffenen einzelfallbezogen darüber auf, ob die Bereitstellung der personenbezogenen Daten gesetzlich oder vertraglich vorgeschrieben oder für den Vertragsabschluss erforderlich ist, ob eine Verpflichtung besteht, die personenbezogenen Daten bereitzustellen, und welche Folgen die Nichtbereitstellung der personenbezogenen Daten hätte.
Als verantwortungsbewusstes Unternehmen verzichten wir auf eine automatische Entscheidungsfindung oder ein Profiling.
Diese Datenschutzerklärung wurde durch den Datenschutzerklärungs-Generator der DGD Deutsche Gesellschaft für Datenschutz GmbH, die als Externer Datenschutzbeauftragter Hannover tätig ist, in Kooperation mit dem Kölner IT- und Datenschutz Anwalt Christian Solmecke erstellt.
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